Heimatpflege; Bestellung eines Ortsheimatpflegers
Allgemeine Informationen
Heimatpflege liegt in vielen Händen: Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten sie gemeinsam. Die örtliche Kulturpflege und die Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten fallen in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Diese bestellen Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger für ihren Bereich.
Beschreibung
Das Amt des Ortsheimatpflegers bzw. der Ortsheimatpflegerin ist meist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger und Ortsheimatpflegerinnen existieren in vielen Städten und Gemeinden, sie werden von der Stadt oder Gemeinde bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit. Eine Wiederbestellung ist möglich.
Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. In diesem Sinne ist es Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen Dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und Neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten.
Die folgenden Bereiche gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger:
- Denkmalschutz und Denkmalpflege,
- Bauwesen,
- Pflege von Bräuchen, Dialekten und Trachten,
- Pflege von Volksmusik und Volkstanz,
- Sammeln, Dokumentieren und Erforschen von kulturellen Zeugnissen unserer geschichtlichen und regionalen Herkunft und Identität,
- Förderung der kulturellen Integration sowie
- Vermittlung von Wissen.
Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger sollen mit allen in ihrem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten. Dies sind beispielsweise der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V., kirchliche Stellen, Schulen aller Art, Fachstellen und Vereinigungen des Naturschutzes, wissenschaftliche Institutionen, Archive, Museen und Sammlungen, bürgerschaftliche Vereinigungen und Initiativen, lokale und regionale Heimatverbände und Geschichtsvereine.
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)