Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen über die Zuweisungen an Gemeinden
Allgemeine Informationen
Gemeinden erhalten Zuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz um besondere Belastungen auszugleichen.
Beschreibung
Im Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) ist geregelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind und wie die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel verteilt werden.
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Stand 29.01.2019
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)