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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde


Allgemeine Informationen

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

 

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

 

Stand 02.10.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt

 

Herr Johann Wagmann
Raum 101
Telefon (08573) 9609-0

Herr Stefan Zwicklbauer
Raum 102
Telefon (08573) 9609-12