Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Allgemeine Informationen
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Stand 02.10.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
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Raum 101
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Herr Stefan Zwicklbauer
Raum 102
(08573) 9609-12