BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl


Allgemeine Informationen

Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.

Beschreibung

Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/r
  • Jugendbeauftragte/r
  • Familienbeauftragte/r
  • Seniorenbeauftragte/r
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Umweltschutzbeauftragte/r
  • Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/in
  • Kulturbeauftragte/r
  • Antikorruptionsbeauftragte/r
  • Integrationsbeauftragte/r
  • Energiebeauftragte/r
  • Feldgeschworene/r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt