BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde


Allgemeine Informationen

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Beschreibung

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

 

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt

 

Frau Jutta Loher-Zhorzel
Raum 107
Telefon (08573) 9609-0

Frau Rosemarie Meilhammer
Raum 106
Telefon (08573) 9609-10