Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Allgemeine Informationen
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)