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Jugendarbeit


Allgemeine Informationen

Beschreibung

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.

 

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

 

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und
  • Jugendberatung.

 

Daneben fördert der Freistaat Bayern als überörtlicher Träger der Jugendarbeit auch Schullandheime und Jugendherbergen, das Max Mannheimer Haus in Dachau, das Kinder- und Jugendfernsehfestival Prix Jeunesse International, das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch Tandem, sowie den Ring Politischer Jugend und Fußballfanprojekte.

 

Freistellung zur Jugendarbeit Arbeitsbefreiung

 

Sozialgesetzbuch VIII

 

Bayerischer Jugendring K.d.ö.R (BJR) mit Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendringen; Bezirke; Landkreise; kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden

 

Rechtsgrundlagen

 

Stand 23.04.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt