Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Allgemeine Informationen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Verwandte Themen
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Ansprechpartner
Bauamt, Gewerbeamt, SozialamtHerr Johann Wagmann
Raum 101
(08573) 9609-0