Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Allgemeine Informationen
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)