Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben. Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)