Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)