Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Allgemeine Informationen
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
- verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)