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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung


Allgemeine Informationen

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt