Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Allgemeine Informationen
Landkreise und/oder Gemeinden können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Stand 25.10.2018
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)