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Öffentlicher Personennahverkehr; Tarifgestaltung, Haltestellenplanung


Allgemeine Informationen

Lankreise und/oder Gemeinden können für die Tarifgestaltung und Haltestellenplanung auf dem Gebiet ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde zuständig sein.

Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

 

Stand 25.10.2018
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt