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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung


Allgemeine Informationen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Beschreibung

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, und die nach Maßgabe von Kapitel 2 AwSV als wassergefährdend eingestuft sind oder als wassergefährdend gelten. Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.

 

Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

 

Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 24 Absatz 2 AwSV).

 

Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.

 

Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc..

Fristen

Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.

 

Stand 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Ansprechpartner

Bauamt, Gewerbeamt, Sozialamt