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Hundesteuer und Anleinpflicht

Hundesteuer

Auch Hunde unterliegen der Meldepflicht. Hundebesitzer müssen ihren Hund direkt nach dem Umzug beim für die Hundesteuer zuständigen Amt anmelden bzw. ummelden. Auch eine Abmeldung des Hundes (Veräußerung oder Tod des Hundes etc.) muss der zuständigen Gemeinde unverzüglich gemeldet werden. 

 

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält. 

 

Wann beginnt bzw. endet die Steuerpflicht?

Die Hundesteuerpflicht beginnt mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an einem Tag., an dem der Steuertatbestand verwirklicht wurde, also der Hund in der Gemeinde gemeldet wurde. Neugeborene Hunde unterliegen nach Ablauf des vierten Monats der Meldepflicht. 

 

Zur Information finden Sie rechts nochmal die aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Ering und ein Formular mit dem Sie jegliche Form der Meldung übernehmen können. 

 

Ebenso ist rechts die Gemeindeverordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Ering und der Anleinpflicht von Hunden nochmal hinterlegt. 

Weitere Informationen

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